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Die Angelfischerei gehört zu den Freizeitbeschäftigungen, die trotz der Corona-Pandemie ausgeübt werden können. Natürlich müssen auch hier die Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden. Dazu gibt es einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.04.2020. Dieser kann auf der Seite des Landesfischereiverbands Westfalen und Lippe e.V. nachgelesen werden.

https://www.lfv-westfalen.de/images/pdf/MULNV-Erlass_Angelfischerei-waehrend-Covid-19-Pandemie_08.04.2020.pdf?m=1591094684&

Das Team der Mindener IG