- 16. Juli 2019
Die Angelfischerei gehört zu den Freizeitbeschäftigungen, die trotz der Corona-Pandemie ausgeübt werden können. Natürlich müssen auch hier die Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden. Dazu gibt es einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.04.2020. Dieser kann auf der Seite des Landesfischereiverbands Westfalen und Lippe e.V. nachgelesen werden.
Das Team der Mindener IG